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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Vermietung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie von Seminar-, Konferenz-, Bankett- und Tagungsräumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Banketten, Ausstellungen, Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen der SV Hotel AG, welche das Hotel La Pergola betreibt („Hotel“) an den Kunden („Kunde“). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

 

  1. Vertragsabschluss

Die Einzelheiten betreffend die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen werden im Vertrag zwischen dem Kunden und dem Hotel („Vertrag“) geregelt. Dieser Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme der Offerte des Hotels durch den Kunden und deren Rücksendung an das Hotel zustande. Erfolgt die Rücksendung nicht innert der vom Hotel gesetzten Frist, verliert die Offerte ihre Gültigkeit. Bei Abweichungen zwischen dem Vertrag und den AGB gehen die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen vor.

 

  1. Preise, Vorauszahlung, Zahlungsfristen, Inrechnungstellung

Der Kunde ist verpflichtet, die für die vertraglich geschuldeten Leistungen und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Sofern keine besonderen Preise ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, gelten die jeweils im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise des Hotels. Die Preise schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbezug sechs Monate, behält sich das Hotel eine angemessene Preisanpassung vor.

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Details regelt der Vertrag. Im Übrigen stellt das Hotel unmittelbar nach der Leistungserbringung Rechnung.

Die Rechnungen des Hotels sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung dieser Frist stellt das Hotel dem Kunden Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a sowie Mahngebühren in Rechnung.

Durch Veranstaltungsteilnehmer bestellte Leistungen (Bsp. Hotelzimmer, Tiefgarage, Getränke etc.) gehen zu Lasten des Kunden, sofern sie nicht durch die Veranstaltungsteilnehmer spätestens bei Abreise bezahlt werden. „No Shows“ (von Veranstaltungsteilnehmern gebuchte, aber nicht genutzte Zimmer, die nicht bis ein Tag vor dem Ankunftstag storniert werden) werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so ist das Hotel berechtigt, den Mehraufwand angemessen in Rechnung zu stellen. Insbesondere ist das Hotel berechtigt, dem Kunden bei Abendveranstaltungen, die nach 00:00 Uhr andauern, einen Sonderzuschlag für das Personal zu belasten.

Sofern das Hotel für den Kunden Verpackungsmaterial oder anderen Abfall entsorgt, ist das Hotel berechtigt, die anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

  1. Rücktritt bzw. Stornierung durch den Kunden; Verschiebung der Zeiten

Ein Rücktritt vom Vertrag bzw. eine Stornierung durch den Kunden ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Parteien können eine anderweitige schriftliche Regelung treffen, insbesondere das Recht des Kunden vereinbaren, innerhalb einer bestimmten Frist vollständig oder teilweise kostenfrei schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Eine Verschiebung der Anfangs- oder Endzeiten ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig.

Die im Falle einer nicht kostenfreien Stornierung bzw. eines Verzichts auf Leistung durch den Kunden geschuldeten Kosten werden im Vertrag geregelt. Im Falle einer Stornierung bzw. eines Verzichts auf Leistung haftet der Kunde vollumfänglich für die im Vertrag vereinbarten Stornierungs- bzw. Verzichtskosten. Neben der gesamten oder teilweisen Raummiete bzw. dem Hotelzimmerpreis (je nach Stornierungsbedingungen) haftet der Kunde auch für entgangenen Umsatz. Sofern eine Speisenpauschale pro Teilnehmer vereinbart wurde, basiert der entgangene Speisenumsatz auf der vereinbarten Teilnehmerzahl sowie der vereinbarten Pauschale pro Teilnehmer. Falls noch kein Menüpreis vereinbart wurde, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des Hotels für derartige Veranstaltungen zugrunde gelegt. Die Geltendmachung von weiterem entgangenen Umsatz bleibt vorbehalten.

 

  1. Rücktritt des Hotels; Verschiebung der Zeiten

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Hotel- oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. In diesem Fall schuldet der Kunde den Preis nicht und es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

Wird eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder die Anfangs- und Endzeiten zu verschieben, bspw.:

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels bzw. Verschiebung der Anfangs- und Endzeiten entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Falls der Kunde für den Rücktritt des Hotels verantwortlich ist, ist der Kunde verpflichtet, den Preis gemäss Ziffer 3 vollumfänglich zu bezahlen. Die Geltendmachung von weiterem Schaden bleibt vorbehalten.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Veranstaltung und/oder die Leistungserbringung aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder das gute Ansehen oder andere Belange des Hotels zu beeinträchtigen oder zu gefährden.

 

  1. Teilnehmer- und/oder Zimmerzahl

Das Hotel und der Kunde vereinbaren im Vertrag die vorgesehene Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer („vereinbarte Teilnehmerzahl“) resp. die vorgesehene Anzahl benötigter Hotelzimmer („vereinbarte Zimmerzahl“). Der Kunde gibt dem Hotel spätestens zu dem im Vertrag geregelten Termin die definitive Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer („definitive Teilnehmerzahl“) resp. die definitive Anzahl benötigter Hotelzimmer („definitive Zimmerzahl“) bekannt. Erfolgt keine rechtzeitige Bekanntgabe, gelten die vereinbarte Teilnehmerzahl resp. die vereinbarte Zimmerzahl als definitiv.

Im Falle einer Abweichung zwischen vereinbarter und definitiver Zahl nach oben wird der Preis aufgrund der definitiven Teilnehmerzahl resp. der definitiven Zimmerzahl berechnet.

Die im Falle einer Reduktion der Teilnehmer- und/oder Zimmerzahl durch den Kunden geschuldeten Kosten werden im Vertrag geregelt. Für die Berechnung des Speisenumsatzes gelten die Bestimmungen von Ziff. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel überdies berechtigt, die vereinbarten Preise pro Teilnehmer und/oder pro Zimmer neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen. Bei einer Abweichung von mehr als 25% gilt in jedem Fall der Preis für 75% der vereinbarten Teilnehmerzahl und/oder der vereinbarten Zimmerzahl. Bei einer definitiven Zimmerzahl von weniger als zehn Zimmern pro Nacht verliert ein allfälliger Gruppentarif seine Gültigkeit und es gelangen die jeweils gültigen Tagespreise zur Anwendung.

 

  1. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen und ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass auch seine Angestellten, Beauftragten und Teilnehmer keine Speisen und Getränke mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird vom Hotel eine Servicegebühr berechnet.

 

  1. Weitere betriebliche Anforderungen

Ohne anderslautende Vereinbarung bedürfen Zeitungsanzeigen und andere Werbemassnahmen des Kunden mit Hinweisen auf Veranstaltungen im Hotel der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Bei einer Veröffentlichung ohne diese Zustimmung ist das Hotel berechtigt, gemäss vorstehender Ziffer 5 aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurück zu treten.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Bewilligungen für seine Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen. Für Musikveranstaltungen hat eine gegebenenfalls erforderliche Anmeldung bei der Urheberrechtsverwertungsgesellschaft ebenfalls durch den Kunden zu erfolgen.

Aufbauen bzw. das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen, die die Wände oder sonstige Einrichtungen des Hotels beschädigen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch das Hotel. Aufbauten in der Lobby sind generell untersagt. Der Kunde muss sicherstellen, dass das Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Das Hotel ist berechtigt, einen entsprechenden behördlichen Nachweis zu verlangen. Mitgebrachte Dekorations- und Ausstellungsgegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Bei Unterlassung wird die Entfernung und Lagerung durch das Hotel auf Rechnung des Kunden vorgenommen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, ist das Hotel berechtigt, dem Kunden für die Dauer des Verbleibens eine angemessene Raummiete zu belasten.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Veranstaltungen, insb. nach 00:00 Uhr, auf eine der Umgebung (Hotel) angepasste Lautstärke zu achten. Das Hotel ist berechtigt, die Lautstärke soweit zu regulieren, dass die Umgebung nicht beeinträchtigt wird.

Es ist dem Kunden sowie seinen Angestellten, Beauftragten und Teilnehmern untersagt, andere Räume als den Veranstaltungsort zu betreten.

Die Ausgänge sind jederzeit frei zu halten.

 

  1. Technische Einrichtungen

Eine Grundausstattung (Strom, Licht) an technischen Einrichtungen ist mit der vertraglich vereinbarten Vergütung abgegolten. Weitere technische oder sonstige Einrichtungen werden gegen eine separate Vergütung vom Hotel zur Verfügung gestellt oder von Dritten beschafft. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung hin technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die sorgfältige Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe der technischen Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung von technischen Einrichtungen frei.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung solcher Geräte auftretende Störungen und/oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden. Das Hotel ist berechtigt, die durch die Verwendung solcher Geräte entstehenden Stromkosten dem Kunden mit einem Pauschalbetrag zu belasten.

Störungen an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden so rasch wie möglich beseitigt. Das Hotel schliesst jede Haftung für derartige Störungen aus. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Störungen Zahlungen ganz oder teilweise zurückzubehalten.

 

  1. Haftung, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel vollumfänglich für von ihm veranlasste Leistungen durch Dritte, insb. auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften, schadlos zu halten.

Der Kunde haftet ohne Rücksicht auf Verschulden für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Beauftragte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, sowie für von ihm selbst verursachte Verluste oder Beschädigungen. Auf Verlangen des Hotels hat der Kunde den Abschluss geeigneter Haftpflichtversicherungen nachzuweisen.

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden im Hotel. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung, auch nicht für Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.

Der Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter und Beauftragten die Bestimmungen des Vertrags und dieser AGB, die Anordnungen des Personals des Hotels sowie insbesondere folgende Vorschriften strikte beachten: (1) Rauchverbot in sämtlichen Räumlichkeiten des Hotels; (2) saubere, intakte Garderobe; (3) Verzehr von Speisen ausschliesslich in zugewiesenen Bereichen; und (4) Anlieferungen nur über die Warenannahme des Hotels. Der Kunde haftet im Verletzungsfall für den Schaden.

Wertsachen und Bargeld können, sofern Kapazität vorhanden, vom Kunden und von den Teilnehmern kostenlos im Hotelsafe deponiert werden. Für Garderoben gelten die jeweiligen Garderobenbestimmungen (insb. keine Haftung für unbewachte Garderobe). Ansonsten übernimmt das Hotel keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.

Das Hotel schliesst im Übrigen jede Haftung ausser im Falle von grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz aus.

 

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestandteile dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem schweizerischen Recht. Als Gerichtsstand wird Zürich vereinbart. Das Hotel ist berechtigt, auch am Sitz, resp. Wohnsitz des Kunden zu klagen.

 

Zürich, 11.3.2020